Gemeinsames Leben

Schließfächer und Warteliste

Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler,

wir verwalten die Schließfachverwaltung ausschließlich über das Internet ( schliessfaecher[a]mail.mgg-horb.de).

Wichtiges rund um die Schließfachmiete:

  – In der Regel teilen sich zwei SchülerInnen ein Schließfach.
  – Die Schließfachmiete beträgt je SchülerIn und Schuljahr 5,00 EUR.
  – Zusätzlich wird einmalig eine Kaution in Höhe von 40,00 EUR je SchülerIn bezahlt.
  – Zahlung von Miete und Kaution ist nur per Lastschrift möglich.
  – Mietvertrag und Einzugsermächtigung müssen unterschrieben im Sekretariat abgegeben werden.
  – Den Schlüssel bekommt der Schüler/die Schülerin über das Sekretariat ausgehändigt.
  – Wird ein Schlüssel verloren, muss der Ersatzschlüssel über die Schließfachverwaltung ( schliessfaecher[a]mail.mgg-horb.de) beantragt werden (Kosten zur Zeit 13,00 EUR).

  – Es ist verboten Schlüssel nachmachen zu lassen.
  – Gebühren für Rücklastschriften und Auslagen für Porto werden dem Schließfachinhaber belastet.

 Im Mietvertrag können Sie die Einzelheiten nachlesen.

Um Ihre Schließfachwünsche zu berücksichtigen ist es unbedingt erforderlich, dass der Elternbeirat per Mail an  schliessfaecher[a]mail.mgg-horb.de informiert wird.

1. Anmietung eines Schließfachs

  • Mietvertrag und Einzugsermächtigung runterladen, ausdrucken, im Mietvertrag Name, Klasse und gewünschtes Schließfach eintragen und unterschreiben die Einzugsermächtigung ausfüllen und unterschreiben.
  • Mail ( schliessfaecher[a]mail.mgg-horb.de) an Elternbeirat schreiben um Schließfach zu reservieren und Anmietung zu starten. Wichtig: in der Mail muss die gewünschte Schließfachnr., Name und Klasse enthalten sein. Wird keine Mail an den Elternbeirat geschrieben, kann nicht gewährleistet werden, dass die Anmeldung berücksichtigt wird. Sollte der Link nicht funktionieren, schreiben Sie bitte an:  schliessfaecher[a]mail.mgg-horb.de .
  • Mietvertrag und Einzugsermächtigung beim Sekretariat abgeben oder dort in den Briefkasten einwerfen oder per Mail an die Schließfachverwaltung ( schliessfaecher[a]mail.mgg-horb.de).
  • Der Schließfachschlüssel wird über das Sekretariat verteilt.

2. Warteliste

Sollte kein passendes Schließfach zur Verfügung stehen, gehen Sie bitte trotzdem wie unter „1. Anmietung eines Schließfachs“ beschrieben vor. Sobald ein Schließfach frei wird, erhält der Schüler den Schlüssel über das Sekretariat.

Voraussetzung: dem Elternbeirat liegen Mietvertrag und Einzugsermächtigung bereits vor.

  
 

Mietvertrag (PDF)

Einzugs
ermächtigung
Rückgabe
formular (PDF)

Schließfachrückgabe / Schlüssel verloren

1. Schließfachrückgabe

  • Rückgabeformular runterladen, ausdrucken, Schließfachnr., Name, Klasse und Bankverbindung für Kautionsrückzahlung  eintragen und unterschreiben.

  • Mail ( schliessfaecher[a]mail.mgg-horb.de) an Elternbeirat schreiben um Rückgabeabwicklung zu starten. Wichtig: in Mail muss Schließfachnr., Name und Klasse enthalten sein.

  • Rückgabeformular und Schlüssel in einem Kuvert beim Sekretariat einwerfen oder abgeben.

  • Kaution wird auf angegebenem Konto gutgeschrieben.

2. Schließfachschlüssel wurde verloren

  • Der Schließfachschlüssel darf nicht selbst nachgemacht werden!
  • Kosten für Ersatzschlüssel werden von der Kaution abgezogen.
  • Eine Mail ( schliessfaecher[a]mail.mgg-horb.de) an den Elternbeirat schreiben um die Nachbestellung zu starten.
  • Der Ersatzschlüssel wird über das Sekretariat ausgegeben.
 

Schließfachtausch

  1. Tausch eines Schließfachs
  • Mail ( schliessfaecher[a]mail.mgg-horb.de) an den Elternbeirat schreiben, um ein Schließfach zu reservieren und Tausch zu starten. Wichtig: in der Mail müssen die alte und neue Schließfachnr., Name und Klasse enthalten sein! Erst nach Bestätigung kann der Tausch erfolgen.
  • Rückgabe des alten Schließfachschlüssels: Er wird in einem Briefumschlag mit Schließfachnr., Name und Klasse beim Sekretariat abgegeben.
  • Der Schließfachschlüssel wird über den Klassenlehrer das Sekretariat verteilt
  1. Direkter Tausch unter Schülern
    Der direkte Tausch von Schließfächern / Schlüsseln unter Schülern ist generell untersagt.
    Der Tausch ist lediglich nach dem unter Punk 1 beschriebenen Vorgehen möglich.

Grundsätzlich seid Ihr / sind Sie bei Beendigung der Schließfachnutzung für die Rückgabe des Schlüssels verantwortlich, der durch den zuständigen Schließfachverwalter des Elternbeirats ausgegeben wurde – die Schrank- und Schlüsselnummer wird bei der Vergabe bzw. beim offiziellen Tausch dokumentiert.

 

Beschlossen von der Schulkonferenz am 16.12.2008
Änderungsbeschluss in der GLK im Juli  2012
Letzte Aktualisierung am 22.09. 2022

Wir freuen uns auf Euch

Für alle Fragen und Anregungen finden Sie hier den richtigen Ansprechpartner