Gemeinsames Leben
Entschuldigungsverfahren am MGG
Entschuldigungsverfahren und Beurlaubungen
Die Entschuldigungen bei Verhinderungen wie z.B. Krankheit erfolgen in der Regel über den Elternzugang „Webuntis“. Die Anleitung dazu finden Sie hier. Wenn die Entschuldigung nicht über Webuntis erfolgt, so muss sie spätestens am zweiten Fehltag in (fern)mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form (z.B. per Mail) erfolgen und soll der Klassenlehrkraft vorliegen.
Über Beurlaubungen für die Dauer einer Unterrichtsstunde entscheidet die Fachlehrkraft. Bei Beurlaubungen bis zu zwei Tagen entscheidet die Klassenlehrkraft. Beurlaubungen, die darüber hinaus gehen oder vor oder nach Ferienabschnitten liegen, entscheidet die Schulleitung. Die Gründe für eine Beurlaubung regelt die Schulbesuchsverordnung.
Entschuldigungen im Fach Sport
Immer wieder kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler verletzt oder erkältet sind oder aus anderen Gründen nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, den sonstigen Unterricht aber besuchen. Die Schulbesuchsverordnung besagt, dass sie in diesem Fall auch den Sportunterricht (passiv) besuchen müssen! In Ausnahmefällen kann die Sportlehrkraft, wenn es ihr sinnvoll erscheint, die Schülerinnen und Schüler auch von der passiven Teilnahme am Sportunterricht befreien. Dies ist vorab mündlich, via Messenger oder einer Email – Anfrage der Eltern mit der Sportlehrkraft zu klären.
Verfahren in der Kursstufe
Wer am Gymnasium angemeldet ist und in der Oberstufe Kurse belegt, ist zur regelmäßigen Teilnahme an den Kursen verpflichtet. Volljährige Schüler haben dies durch den in ihrer eigenen Entscheidung stehenden Besuch der Oberstufe freiwillig akzeptiert. Unterrichtsversäumnisse dürfen daher nur aus zwingenden Gründen auftreten. Für Entschuldigungen und Beurlaubungen gelten die Bestimmungen der Schulbesuchsverordnung sowie der Schulordnung des Martin-Gerbert-Gymnasiums. Die Entschuldigung nicht volljähriger Schülerinnen und Schüler erfolgt auch in der Kursstufe durch die Eltern.
Fehlt ein Schüler (stundenweise oder länger),
- wird das Fehlen in der Regel über den Elternzugang von WebUntis entschuldigt (bei volljährigen Schülerinnen und Schülern über deren eigenen Zugang).
- ist alternativ unverzüglich, spätestens aber am zweiten Schultag der Abwesenheit eine mündliche, fernmündliche, elektronische (Telefon, Mail, Messenger) oder schriftliche Entschuldigung zwingend notwendig.
- meldet sich die Schülerin oder der Schüler, wenn an diesem Tag ein Leistungsnachweis (z.B. Klausur/GSF) stattfindet, vorher unverzüglich bei der entsprechenden Fachlehrkraft.
Eingestellt am 30.01. 2026
Verantwortlich: V. Offenhäuser